Unsere Stellungnahme zur Schließung des Fonds Sexueller Missbrauch


Fassungslos, tief getroffen und voller Wut haben wir die Nachricht aufgenommen, dass der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) keine weiteren Anträge mehr annimmt und seine Mittel vollständig aufgebraucht sind. 
Für uns als Betroffenenverband, der täglich mit den Folgen sexualisierter Gewalt konfrontiert ist, stellt diese Entwicklung einen massiven Rückschritt im Bemühen dar, Überlebenden strukturell und würdevoll Unterstützung zukommen zu lassen.

Der FSM war für viele Betroffene ein niederschwelliger Zugang zu dringend benötigten Hilfen – insbesondere für jene, die durch die Gewalt komplex traumatisiert wurden und bei denen reguläre Versorgungssysteme versagten oder zu bürokratisch, zu stigmatisierend, zu lückenhaft agierten.

Therapien, psychosoziale Begleitung, Hilfe im Alltag oder Fortbildungsmöglichkeiten – all das wurde durch den FSM ermöglicht, oft als eine Form der späten, aber bedeutenden gesellschaftlichen Anerkennung des erlebten Unrechts.


Dass dieser Fonds nun quasi über Nacht geschlossen wurde, ohne parlamentarische Debatte, ohne ausreichende Vorlaufzeit, ohne ein gesichertes Nachfolgemodell – das empfinden wir als verantwortungslos. 

Besonders fatal ist, dass die offizielle Ankündigung erst am 12. März 2025

erfolgte, als die Mittel bereits aufgebraucht waren. Es wurde eine Frist bis zum 31. August 2025 für den Eingang von Erstanträgen gesetzt, die nun am 24. Juni 2025 rückwirkend auf den 19. März 2025 vorverlegt wurde! 

Für Betroffene, die sich monatelang unter großen persönlichen Kraftanstrengungen dazu durchgerungen haben, einen Antrag zu stellen, ist das ein Schlag ins

Gesicht. Insbesondere für die, die all ihren Mut zusammen genommen haben um doch noch vor Ende August 2025 einen Antrag zu stellen, welcher aber nach dem 19. März eingegangen ist. Wieder erleben schwerst Traumatisierte Menschen, dass Versprechen nicht gehalten werden, Hilfen zurückgenommen werden und sie ohnmächtig und hilflos zurückbleiben.

Die Bundesregierung hat hier eine klare Verantwortung übernommen, als sie den FSM ins Leben rief – nicht als Gnadenleistung, sondern als notwendige Ergänzung zu bestehenden Entschädigungsleistungen, die vielen Betroffenen versperrt blieben. Diese Verantwortung endet nicht mit dem Erschöpfen eines Haushaltsbudgets. 
Wer sexualisierte Gewalt im Kindheits- und Jugendalter bekämpfen will, muss auch bereit sein, langfristig zu helfen – über Legislaturperioden hinweg.


Wir fordern daher ein dauerhaftes, gesetzlich abgesichertes Nachfolgemodell, das finanzielle Planungssicherheit bietet, rechtlich verankert ist und die zentralen Stärken des FSM bewahrt: 
die Niedrigschwelligkeit, die flexible Bedarfsorientierung und die Beteiligung von Betroffenen. Zudem erwarten wir eine lückenlose Aufklärung darüber, wie es zur abrupten Mittelschließung kommen konnte, sowie eine transparente Kommunikation gegenüber Betroffenen, Fachstellen und der Öffentlichkeit.


Es darf nicht sein, dass diejenigen, die in ihrer Kindheit und Jugend schwerstes Unrecht erfahren haben, nun erneut in einer Situation der Ohnmacht zurückgelassen werden. Wir erinnern Politik und Gesellschaft daran: Die Folgen sexualisierter Gewalt enden nicht nach einer Frist oder mit einem Etatposten. Sie dauern oft lebenslang – und verlangen nach einem ebenso langfristigen politischen

und gesellschaftlichen Engagement.


Blinkfüür - Landesweites Betroffenennetzwerk in Schleswig-Holstein
Zusammenschluss Betroffener sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter